Hallo Albi,
zu den Wartezeiten:
Deine bisherige gesetzliche Krankenkasse hat einen Monat Nachversicherungspflicht.
Und dem kantonalen Amt in der Schweiz musst Du innerhalb von 3 Monaten den Nachweis einer Krankenversicherung bringen. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb diesen Zeitraumes, dann bist du automatisch pflicht versichert und hast Dein Wahlrecht (Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht) verwirkt.
Also hast Du gut einen Monat Zeit, die frei zu entscheiden, was Du möchtest. Ich helfe gerne mit Beiträgen und Leistungsübersichten. Schicke mir eine Anfrage, diese findest Du auf:
www.grenzgaenger-versicherung.comViele Grüße