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 Betreff des Beitrags: Fragen zur HELSANA
BeitragVerfasst: Do 20. Mai 2010, 07:17 
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Registriert: Do 20. Mai 2010, 07:16
Beiträge: 1
Hallo zusammen,
ich werde eine Tätigkeit in der Schweiz aufnehmen (als Grenzgänger).

Nun habe ich vorab noch einige Fragen bezüglich einer KVG in der Schweiz:
1) wenn ich mich entschließe, eine KVG in der Schweiz abzuschließen, ist die Pflegeversicherung darin enthalten oder fallen zusätzlich in Deutschland noch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Plegeversicherung an, also muss ich zusätzlich zu den Versicherungsprämien an die schweizer KVG noch in Deutschland Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen?

2) Ist die Franchise, die bei den schweizer KVG ja üblich ist auch dann zu zahlen, wenn ich ausschließlich Leistungen in Deutschland in Anspruch nehme?

3) Ich bin verheiratet, meine Frau ist nicht erwerbstätig (Hausfrau), wir haben keine Kinder. Für sie besteht meines Wissen auch die Möglichkeit, sich in Deutschland freiwillig in einer gesetzlichen KV zu versichern. Wird für die Berechnung ihrer Mitgliedsbeiträge mein Einkommen aus der Schweiz herangezogen wenn ich bei einer schweizer KVG versichert bin oder berechnen die deutschen GKV nur die Mindestbeiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte? Wenn dies eventuell von Krankenkasse zu Krankenkasse (ich meine in Deutschland) unterschiedlich ist, weiss jemand, bei welchen Krankenkassen mein Einkommen nicht zugrunde gelegt wird? (Es ligt nämlich über der Beitragsbemessungsgrenze).

Schon mal vielen Dank für die Hilfe! :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Fragen zur HELSANA
BeitragVerfasst: Mo 31. Mai 2010, 12:47 
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Registriert: Di 23. Feb 2010, 15:41
Beiträge: 22
Hallo Paulzinski,

nun zu Deinen Antworten, sorry für die lange Wartezeit:
1) In dem KFVG Modell ist eine Pfelgepflichtversicherung, die sich nur auf Sachleistungen und nicht auf Geldleistungen bezieht. In Deutschland bekommen die Mitglieder auch eine Pflegegeld. Also empfiehlt sich hier eine Pflegetagegeld abzusichern, um die se Lücke zu schließen.

2) Durch das KVG Modell besteht ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Schweiz. Schweizer Krankenkasse und Schweizer Ärzte, deutsche Krankenkarte und deutsche Ärzte. Für Deutschland gelten die deutschen Bestimmungen (Quartalsgebühr, Rezptgebühr, Zuzahlungen, Regelleistun gen etc.) und für die Schweiz die schweizer Bestimmungen (300 CHF Franchise, ist diese ausgeschöpft, dann 10% bis 700 CHF an jeder Rechnung, Medikament etc.)

3)Bei einer nicht berufstätigen Hausfrau passt das KVG Modell sehr gut. Dadurch, das der Schwiezer Grenzgänger auf sein Wahlrecht verzichtet und sich in der Schweiz pflicht krankenversichert, erhält die nicht berufstätige Ehefrau die freiwillige Krankenversicherung in Deutschland und da den sogenannten Hausfrauentarif für 140 EUR pro Monat.
Das Gehalt des Partner wird nur dann bei der Einstufung benötigt, wenn sich der Schweizer Grenzgänger von der Versicherungspflicht befreien lassen hat oder sich freiwillig in Deutschland versichern will.
(Dies ist aber aus Kostengründen nicht empfehlenswert.)

Konnte ich helfen?


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