Hallo Kuchenmeister,
du bist krankenversicherungspflichtig in Deutschland, sobald Du 1,00 EUR Rente aus Deutschland beziehst.
Die deutsche gesetzliche Krankenkasse nimmt Personen bis zum 55. Lebensjahr gesetzlich pflichtig auf. Danach wird es sehr schwierig und teuer, sich in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse, zu versichern. Die letzte deutsche GKV muss Dich aufnehmen (sofern Du noch 55 Jahre alt bis), bevor Du Schweizer Grenzgänger geworden bist, insofern Du gesetzlich versichert warst.
Bis zum 55. Lebensjahr kannst Du Dich in der deutschen, gesetzlichen Krankenkasse mit einer 5-jährigen Wartezeit gesetzlich Pflege versichern.
Das E 106 Formular wird als gesetzliche Krankenkasse Schweiz von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auch im Rentenalter anerkannt. Hier ist zu beachten, das es keine Pflegeabsicherung gibt und auch bei Übertritt in die deutsche gesetzliche Krankenkasse im Rentenalter ein Abschluss der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung NICHT möglich ist. Ein bestehendes Pflegetagegeld (privater Anbieter) muss unbedingt beibehalten werden, um sich vor finanziellen Verlusten im Pflegefall abzusichern.
Wenn Du nur Rente aus der Schweiz beziehst, wird Dein Mondialtarif umgestellt in einen Seniorenbeitrag. Und die Unfall wird mit eingeschlossen, da der Arbeitgeber weg gefallen ist. Hochrechnungen, wie der Beitrag sich entwickelt, können nicht getroffen werden. Für 2011 liegt der Beitrag zirka bei 515 CHF.
Wenn noch Fragen offen sein sollten, so schreibe mir gerne zurück. Ich versuche, zu helfen. Wenn Du bisher kein Pflegetagegeld hast, so schicke mir eine Mail an
info@grenzgaengerversicherung.com mit Deinem Geburtsdatum. Ich erstelle Dir gerne ein Angebot.
Viele Grüße
Claudia