Hallo Alwin,
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Du kannst die gesetzliche Krankenkasse kündigen mit einer Monatsfrist von 3 Monaten zum Ablauf.
Ob Du in das KVG Modell kannst, mußt Du mit dem kantonalen Amt klären.
Durch die Absicherung als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, hast Du Dich in der Schweiz befreien lassen von der Versicherungspflicht. Das heißt, Du kannst Dich privat bei der deutschen Versicherung oder im Mondial mit privaten Krankenzusätzen (Zahn, Krankenhaus, Pflegepflichtversicherung) absichern.
Das kantonale Amt kann die Befreiung rückgängig machen, wenn diesem Amt ein schriftliches Gesuch von Dir vorliegt, warum Du die Versicherungspflicht rückgängig machen willst.
Wichtig: die Entscheidung liegt am Amt, es kann zustimmen, muss aber nicht.
Kündige bitte nicht eine Krankenversicherung, bevor Du die Zustimmung oder Annahmeerklärung der neuen Versicherung hast.
GANZ WICHTIG:
im KVG Modell der Schweiz besteht keine Pflegeleistung in Form von Pflegegeld, so wie es in der gesetzlichen freiweilligen Mitgliedschaft, im privaten Modell oder im Mondial Tarif vorhanden ist.
Du stellst Dich in jedem Fall schlechter im KVG Modell. Du musst das fehlende Pflegetagegeld in gleicher Höhe wie die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, durch eine Zusatzversicherung ausgleichen.
Dafür sind Gesundheitsfragen nötig und je älter Du bist, umso höher werden die Beiträge der Zusatzversicherung.
Also bitte nicht voreilig etwas kündigen, sondern genau prüfen, was ein Wechsel kostet.
Gerne helfen wir Dir dabei.
Bitte sende in diesem Fall eine Mail an:
info@grenzgaenger-versicherung.com zu mit Deinem vollständigen Namen, Geburtsdatum. Wir melden uns dann, um uns einen Überblick über Deinen Gesundheitszustand zu verschaffen.
Viele Grüße
Claudia