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steggi
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Betreff des Beitrags: Amt für AHV und IV Verfasst: Di 11. Jan 2011, 08:44 |
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Registriert: Di 11. Jan 2011, 08:43 Beiträge: 1
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Hallo,
was steckt hinter den Bezeichnungen AMt für AHV und IV? Wer kann mir Auskunft geben über die Grenzgänger Bescheinigungen? Was ist auschlaggebend für die G oder B Bewilligung?
Grüße Steggi
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claudia
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Betreff des Beitrags: Re: Amt für AHV und IV Verfasst: Di 25. Jan 2011, 08:19 |
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Registriert: Di 23. Feb 2010, 15:41 Beiträge: 22
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Hallo,
Die Ausstellung der Grenzgänger Bewilligung unternimmt das kantonale Amt Deines Arbeitsortes. Ausschlaggebend fü die jeweilige Grenzgängerbewilligung ist Dein Wohnort und der Grenzübertritt; also übertritts Du die Grenze täglich wegen grenznahem Wohnort oder nur wöchentlich oder 1x im Monat.
Die von Dir genannten Ämter sind so eine Art Vorsorgeämter, wo man Leistungen vom Staat bezieht. Ähnlich wie bei uns in Deutschland die Witwen- oder Waisenrente, eine Rente auf Grund Erwerbsunfähigkeit oder ähnliches. IV steht für Invalidenversicherung und AHV steht für Alters- und Hinterlassungsversicherung. Beide Ämter haben nichts mit der Einstufung der Grenzgängerbewilligung zu tun.
Grüße Claudia
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