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 Betreff des Beitrags: von Aufenthalter zu Grenzgänger & schwanger
BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2010, 19:25 
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Registriert: Do 29. Jul 2010, 19:05
Beiträge: 2
Hallo,
meine Situation ist folgende:
ab 1.9.2010 gehe ich aus Basel ( Aufenthalter) zurück nach Deutschland ( Grenzgänger). Mein Arbeitgeber ist weiterhin in Basel.
Ich werde am 22.12. ein Kind bekommen, dann 14 Wochen Mutterschutz haben, danach vorr. 6-12 Monate unbezahlten Urlaub nehmen.
Momentan bin ich bei G. Mutuel pflichtversichert.

jetzt die Fragen:
1) Als Grenzgänger erhöhen sich die Prämien enorm, kann ich ab 1.9. wegen Wohnsitzwechsel zu einer günstigeren Versicherung wechseln?
2)Stimmt es, dass ich erst nach 3 Monaten Wohnsitzwechsel in das Grenzgängermodell muss und bis dahin unter altem Tarif laufe?
3)Ist es richtig, dass die Geburt dann wahlweise in Deutschland/ Schweiz möglich ist?
4)Nach ca. 1-1,5 Jahren möchte ich mich freiberuflich als Osteopathin selbständig machen. Ist es dennoch sinnvoll für die arbeitsfreie Zeit in die deutsche gesetzliche Versicherung zu wechseln?
Sollte ich hierfür besser kündigen anstatt unbezahlten Urlaub zu nehmen?
Muss man verheiratet sein, um als Partner eines in der Schweiz Abeitenden zu gelten, oder ist eine eheähnliche Gemeinschaft gleichwertig? ( wegen des Wahlrechts des Versicherungslandes)


Ganz schön verwirrend alles :) Vielleicht gelingt es, ein wenig Licht in die Situation zu bringen?
Danke im vorraus,
Christine


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 Betreff des Beitrags: Re: von Aufenthalter zu Grenzgänger & schwanger
BeitragVerfasst: Do 5. Aug 2010, 07:04 
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Registriert: Di 23. Feb 2010, 15:41
Beiträge: 22
Hallo Christine,

Deine Fragen sind wirklich schwierig, einen Teil werde ich beantworten können. Den Rest muss ich recherchieren.

1) Als Grenzgänger kannst Du wählen, ob Du dich von der Versicherungspflicht befreien lässt oder nicht. Allerdings auf Grund der Schwangerschaft würde ich die gesetzliche Absicherung wählen, da das Kind dann beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert ist. Die Prämien als Grenzgänger sind wesentlich teuer als als Aufenthalter, da sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz die Ärzte aufgesucht werden können.

2) Hier muss ich nachfragen, ob die Schweizer Krankenversicherung ebenfalls wie die deutschen Krankenkasse den 1 Monat Nachversicherungspflicht kennen und haben.

3) Sie haben 2 Karten, eine für Deutschland und eine für die Schweiz. Sie können in beiden Länder gebären, welches Land das bessere Land ist, kann ich nicht sagen. Solange die Regelleistungen berücksichtig werden, fallen keine Eigenbeteiligungen an. Ausser Sie haben stationäre Wahlleistungen abgesichert.

4) Diese Frage verstehe ich nicht und habe eine Rückfrage. Haben Sie gleichzeitig Ihren Arbeitgeber in der Schweiz und machen sich in Deutschland selbständig? Oder geben Sie den Arbeitgeber in der Schweiz auf?

5) Die Frage nach der Schweizer Staatsbürgerschaft kann sicher das kantonale Amt beantworten. Für die Krankenversicherung spielt die Aufenthaltsgenehmigung eine Rolle. Sie können nur dann ein Wahlrecht in der Krankenversicherungspflicht ausüben, wenn Sie Grenzgänger sind - wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz.

Claudia


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 Betreff des Beitrags: Re: von Aufenthalter zu Grenzgänger & schwanger
BeitragVerfasst: Mo 9. Aug 2010, 15:20 
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Registriert: Do 29. Jul 2010, 19:05
Beiträge: 2
Vielen Dank für die rasche Antwort.
zu 2) hat mir meine KK jetzt gesagt, dass ich sofort ins Grenzgängermodell wechseln muss

zu4) meinte ich, mich in Deutschland selbständig zu machen. Da der "Hausfrauentarif" der deutschen gesetzlichen Versicherung ( inkl. Kind) für 150 Euro glaube ich nur bezahlt wird, wenn die Frau kein Einkommen hat, ist mir unklar, wie hoch der Beitrag würde, wenn ich Einkommen habe.
Es gibt auch noch die Variante angestellt in der Schweiz und selbständig in Deutschland... Aber ich warte wohl noch ein Jahr und werde mich dann nochmal informieren :)

und nochmal zu 4) ich denke man hat auch als Partner eines Grenzgängers die freie Versicherungswahl und soweit ich jetzt informiert bin, gilt in diesem Fall auch eine eheähnliche Gemeinschaft als ausreichende Grundlage

Auf jeden Fall vielen Dank für die Infos...

Vielleicht noch eine letzte Frage:
Stimmt es, dass ich innerhalb der Schweiz nur im Kanton meines Arbeitgebers (Basel-Stadt) eine Klinik für die Geburt aussuchen darf?


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 Betreff des Beitrags: Re: von Aufenthalter zu Grenzgänger & schwanger
BeitragVerfasst: Di 9. Nov 2010, 08:07 
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Registriert: Di 23. Feb 2010, 15:41
Beiträge: 22
Hi Christine,

wenn Du Dich in Deutschland als "Selbstständige" bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse versicherst, erfolgt die Berechnung nach Deinem Gehalt. Wenn Du Dich privat versichert, dann erfolgt die Berechnung wie in der Schweiz - nach dem Geburtsdatum.

Nach meinem Kenntnisstand unterliegt auch der Partner eines Grenzgängers dem Land der Versicherungspflicht, wo er arbeitet und für Deutschland gültig - den Wohnort hat. Und dann hat man die Wahl, welche Krankenkasse vom Namen her gewählt werden kann. Oder auf was bezieht sich Deine Wahl in der Rückantwort zu Nr. 4.

Zu welchem Arzt oder Krankenhaus Du gehen kannst, richtet sich nach Deiner Krankenversicherung. Die meisten gesetzlichen Tarife der Schweiz beziehen sich auf den Arbeitskanton. Manchen bieten aber auch Tarife zur freien Wahl an. Deshalb einfach auch da noch mal kurz die Krankenkasse kontaktieren zur Sicherheit.

Grüße
Claudia


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