Hallo Sunshine,
da Du Dich zu Beginn hast befreien von der Versicherungspflicht in der Schweiz, ist ein Wechel möglich. Denn die private Krankenversicherung ist dem Grenzgängermodell (VVG) gleich gestellt.
Beachte folgendes:
- Kündigungsfristen einhalten
- Alterrückstellungen bei der privaten Versicherung abfragen, wenn diese sehr hoch sind, empfiehlt sich nur ein Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft
- erst den Antrag mit Gesundheitsprüfung bei der neuen Gesellschaft stellen, bevor die Kündigung bei alten Versicherer ausgesprochen wird.
Konnte ich helfen?
Sorry für die späte Antwort.
Claudia
